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 Grundsätze: 
 I. Achtung vor dem Leben und
Sorge für die Gemeinschaft des Lebens
 
2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl
und Liebe sorgen.
 
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Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung und Gebrauch der
natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist, Umweltschäden
zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
 
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Bekräftigen, dass mit mehr Freiheit, Wissen und Macht auch die Verantwortung
für die Förderung des Gemeinwohls wächst.
 
 
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