| 
 
 Grundsätze: 
 II. Ökologische Ganzheit
 
 
5. Die Ganzheit der Ökosysteme der Erde schützen und wiederherstellen,
vor allem die biologische Vielfalt und die natürlichen Prozesse, die
das Leben erhalten.
 
- 
Auf allen Ebenen Pläne und Regeln für eine nachhaltige Entwicklung
annehmen, damit Schutz und Wiederherstellung der Umwelt integraler Bestandteil
aller Entwicklungsinitiativen werden.
 
- 
Den Bestand und die Neueinrichtung von Naturschutzgebieten und Biosphären-Reservaten
fördern, auch von Wildnisgebieten und geschützten Ozeanen, um
die Lebensgrundlagen der Erde zu schützen, biologische Vielfalt zu
erhalten und unser Naturerbe zu bewahren.
 
- 
Die Erholung gefährdeter Artenbestände und Ökosysteme fördern.
 
- 
Standortfremde oder genetisch manipulierte Organismen kontrollieren und
entfernen, wenn sie einheimischen Arten oder der Umwelt schaden; die Ansiedlung
derartiger schädlicher Organismen verhindern.
 
- 
Erneuerbare Ressourcen wie Wasser, Boden, Wald, Lebewesen der Meere so
sorgsam nutzen, dass die Erneuerungsraten nicht überschritten werden
und die ökologischen Systeme stabil bleiben.
 
- 
Nicht erneuerbare Ressourcen wie Mineralien und fossile Brennstoffe so
fördern und verbrauchen, dass sie nur langsam erschöpft werden
und dabei keine ernsthaften Umweltschäden entstehen.
 
 
 
 
 | 
 |