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 Grundsätze: 
 II. Ökologische Ganzheit
 
6. Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik.
Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
 
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Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler Umweltschäden
zu verhindern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse fehlen oder keine abschließende
Risikoanalyse zulassen.
 
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Die Beweislast denen auferlegen, die behaupten, ein beabsichtigter Eingriff
verursache keine signifikanten Schäden. Die Verursacher von Umweltschäden
sind als Verantwortliche haftbar zu machen.
 
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Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen, langfristigen,
indirekten, weiträumigen und globalen Folgen menschlichen Handelns
gründlich erwogen werden. 
 
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Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung von
radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen. 
 
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Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen,
vermeiden.
 
 
 
 
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