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 Grundsätze: 
 III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
 
15. Alle Lebewesen rücksichtsvoll und mit Achtung behandeln.
 
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Tiere, die von Menschen gehalten werden, vor Grausamkeit und Leiden schützen.
 
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Frei lebende Tiere vor solchen Methoden der Jagd, Fallenstellerei und des
Fischfanges schützen, die extremes, unnötig langes oder vermeidbares
Leiden verursachen. 
 
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Beifang oder Töten von nicht gewünschten Spezies vermeiden oder
weitest möglich beenden.
 
 
 
 
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