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 Stichworte 
 »Frauenrechte / Gleichberechtigung«
  
  
| III.11. | 
Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für
nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung,
Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
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| III.11.a. | 
 Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und
jede Gewalt gegen sie beenden. 
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| III.11.b.  | 
Die aktive Teilhabe der Frauen an allen Bereichen des wirtschaftlichen,
politischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens als gleichberechtigte
Partnerinnen, Entscheidungsträgerinnen und Führungskräfte
fördern.  | 
 
 
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