Stichwort »Vorsorge«



 
II.6. Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik. Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
 
II.6.a
Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler Umweltschäden zu verhindern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse fehlen oder keine abschließende Risikoanalyse zulassen.
 
II.6.c
Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen, langfristigen, indirekten, weiträumigen und globalen Folgen menschlichen Handelns gründlich erwogen werden. 
 
II.6.d Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung von radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen. 
 
II.6.e Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen, vermeiden.
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