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 Stichwort »Vorsorge«
  
  
| II.6. | 
Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik.
Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
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| II.6.a | 
 Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler
Umweltschäden zu verhindern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse
fehlen oder keine abschließende Risikoanalyse zulassen. 
 
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| II.6.c | 
 Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen,
langfristigen, indirekten, weiträumigen und globalen Folgen menschlichen
Handelns gründlich erwogen werden. 
   
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| II.6.d | 
Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung
von radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen. 
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| II.6.e | 
Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen,
vermeiden. | 
 
 
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