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 Stichwort »Menschenrechte«
  
  
| I.2.a | 
 Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung
und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist,
Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
   
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| I.3.a | 
 Sicherstellen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten
überall gewährleistet werden und jeder Mensch die Chance bekommt,
seine Begabungen voll zu entfalten.
   
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| II.7 | 
 Produktion, Konsum und Reproduktion so gestalten, dass sie
die Erneuerungskräfte der Erde, die Menschenrechte und das Gemeinwohl
sichern.
   
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| III.11.a | 
 Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und
jede Gewalt gegen sie beenden.
   
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| IV.13.a | 
 Am Recht eines jeden Menschen auf klare und rechtzeitige
Information in Umweltbelangen und allen Entwicklungsplänen und -tätigkeiten,
die ihn berühren können oder an denen er interessiert ist, festhalten. 
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