| I.2.a | 
 Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung
und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist,
Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen. 
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| I.3. | 
Gerechte, partizipatorische, nachhaltige und friedliche demokratische
Gesellschaften aufbauen.
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| I.4. | 
 Die Fülle und Schönheit der Erde für heutige
und zukünftige Generationen sichern.
   
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| II.5.a | 
 Auf allen Ebenen Pläne und Regeln für eine nachhaltige
Entwicklung annehmen, damit Schutz und Wiederherstellung der Umwelt integraler
Bestandteil aller Entwicklungsinitiativen werden.
   
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| II.5.e | 
Erneuerbare Ressourcen wie Wasser, Boden, Wald, Lebewesen der Meere
so sorgsam nutzen, dass die Erneuerungsraten nicht überschritten werden
und die ökologischen Systeme stabil bleiben.
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| II.7 | 
Produktion, Konsum und Reproduktion so gestalten, dass sie die Erneuerungskräfte
der Erde, die Menschenrechte und das Gemeinwohl sichern.
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| II.7.f | 
Einen Lebensstil praktizieren, der die Lebensqualität und materielle
Suffizienz in einer begrenzten Welt betont.
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| II.8. | 
Das Studium ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben und den offenen
Austausch der erworbenen Erkenntnisse und deren weltweite Anwendung fördern.
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| II.8.a | 
 Die internationale wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
zu nachhaltiger Entwicklung unterstützen und dabei die Bedürfnisse
der Entwicklungsländer besonders berücksichtigen. 
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| III.9.b | 
Allen Menschen den Zugang zu Bildung und den Ressourcen für einen
nachhaltigen Lebensunterhalt verschaffen. Für Menschen, die ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, ein Netz sozialer
Sicherung bereithalten. 
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| III.10. | 
Sicherstellen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten und Einrichtungen
auf allen Ebenen die gerechte und nachhaltige Entwicklung voranbringen.
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| III.11. | 
Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für
nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung,
Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
   | 
| III.12.c | 
Die jungen Menschen in unseren Gemeinschaften achten und unterstützen,
damit sie ihre unverzichtbare Rolle beim Aufbau nachhaltiger Gesellschaften
erfüllen können.
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| IV.14. | 
In die formale Bildung und in das lebenslange Lernen das Wissen, die
Werte und Fähigkeiten integrieren, die für eine nachhaltige Lebensweise
nötig sind.
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| IV.14.b | 
Das Mitwirken von Kunst und Kultur sowie der Geistes-, Sozial- und
Naturwissenschaften bei der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
fördern.
   | 
| IV.14.d | 
Die Bedeutung der moralischen und spirituellen Bildung für einen
nachhaltigen Lebensstil anerkennen. |